(1) Die Clanleitung besteht aus dem Gründerteam, den Leadern und den Co-Leadern.

(2) Zur erweiterten Clanführung gehören die "Offiziere", welche zu jeder Zeit als Schlichter oder Vermittler herangezogen werden können. Sie unterstützen die Clanleitung in allen Belangen.

(3) Entscheidungen - auch und insbesondere wenn sie nicht in den vorstehenden Regelungen erfaßt sind - werden grundsätzlich von der Clanleitung (Abs. 1) getroffen. Die Clanleitung behält sich das Recht vor, bei bestimmten Entscheidungsprozessen die Member zu beteiligen (voting). Entscheidungen werden grundsätzlich mit der einfachen Mehrheit getroffen, mit Ausnahme der Entscheidung über einen Clan-Ausschluss welcher einstimmig zu fällen ist.

(4) Die ständige Aufgabe der kompletten Leitungsebene (Clanleitung und erweiterte Clanführung) besteht darin, die Interessen, Bedürfnisse und Meinungen der Mitglieder zu vermitteln und die Interessen, Bedürfnisse und Meinungen des Clans nach Innen sowie nach Aussen zu vertreten.

(5) Die Vergabe von Rängen erfolgt ausschließlich durch die Clanleitung.